Achtung Änderung!

Es gibt eine erneute Terminänderung für den 1. Arbeitseinsatz!

Der neue Termin ist der 16.04.2022

Die Witterung und die noch notwendigen Arbeiten bei der jährlichen Platzinstandhaltung zwingen uns leider zu diesem Schritt.
Somit verschiebt sich auch der Termin für die Saison-Eröffnung um eine weitere Woche auf den 17.04.2022.

Wir bitten diesen Umstand zu entschuldigen.

Euer Vorstand

Der TC Güls hat einen neuen Trainingspartner

der TuS Rheinland.

Information:

„Liebe Eltern, liebe Spieler/innen des TC Güls,

wir freuen uns sehr, das Tennistraining des TC Güls als auch die damit verbundenen organisatorischen Aufgaben ab der kommenden Sommersaison übernehmen zu dürfen.

Um die Planung für das Sommertraining zeitnah abschließen zu können und Ihnen frühzeitig zukommen zu lassen, bitten wir Sie, das beigefügte Anmeldeformular als auch das Sepa-Lastschriftmandat bis zum 08.04.2022 ausgefüllt an info@rheinland-tus.de zurück zu senden. Die Trainingskosten werden in 5 gleichbleibenden Beträgen (Mai bis September) jeweils am Monatsende von Ihrem Konto eingezogen. Ferien und Feiertage sind aus der Rechnung herausgenommen.

Als Ansprechpartner rund um die Trainingseinteilung und organisatorischen Maßnahmen steht Ihnen Frau Carolin Neumann unter info@rheinland-tus.de oder 015754210135 (09.00 bis 14.00 Uhr) im TuS Office zur Verfügung. Das Tennistraining auf der Anlage des TC Güls wird von unseren TuS-Coaches Tomas Neverauskas und Max Waters geleitet.

Sollten Sie bereits im Vorfeld Fragen haben, können Sie mich unter den oben genannten Kontaktdaten erreichen.

Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Start in die Sommersaison 2022.

Mit freundlichen Grüßen,

Carolin Neumann

Assistentin der Geschäftsführung

Tennis- und Sportakademie Rheinland

Judengässchen 7, 56218 Mülheim-Kärlich

Telefon: 02630 / 95 68578

E-Mail: info@rheinland-tus.de

Preise, eine Anmeldung für den Sommer 2022 sowie ein SEPA Lastschriftmandat für den TuS Rheinland findet ihr in unserem Download-Bereich unter „Der Club“

Platzaufbau verschoben

Hiermit informieren wir euch, dass der geplante 1. Arbeitseinsatz am Samstag den 02.04.2022 leider auf Samstag den 09.04.2022 verlegt werden muss, da sich die Platzherstellung durch unseren externen Dienstleister um eine Woche verzögert. Grund dafür sind die vielen Personalausfälle durch Corona-Infektionen.

Ukraine Hilfe TC Güls

Liebe Mitglieder,

als TC Güls sollten wir den armen und sehr hart betroffenen Menschen in der Ukraine unsere Unterstützung zukommen lassen. Hierzu haben wir ein entsprechendes Spenden Konto „TC-Güls 1978 e.V Ukraine-Hilfe, IBAN DE31 5705 0120 0000 3171 07“ eingerichtet.

Dieses Konto ist bis auf weiteres kostenfrei. Somit gehen 100% aller eingehenden Spenden, an eine noch zu bestimmende Hilfsorganisation in der Ukraine.

Eure Spende könnt ihr selbstverständlich steuerlich geltend machen. Bei einem Betrag bis 300,- € reicht dabei der einfache Kontoauszug mit dem Hinweis auf eure Spende. Ab 300,- € stellen wir euch, selbstverständlich und bei Bedarf, auch gerne einen entsprechenden Beleg aus.

Euer Vorstand

Liebe Mitglieder,

der gegenwärtige Platzzustand lässt leider weder den, für Samstag (10.04.21), vorgesehenen Platzaufbau noch einen möglichen Spielbetrieb ab Sonntag (Saison Eröffnung 11.04.21) zu.
Daher ist eine erneute Verschiebung der beiden Termine um eine Woche, Platzaufbau neu 17.04. und Saison Eröffnung 18.04., notwendig. Wir bedauern diese Entscheidung, welche aber zur dauerhaften Erhaltung der Plätze, auch bis zum Ende der Saison, zwingend notwendig ist.

Euer Vorstand

Achtung, Achtung!

Liebe Mitglieder des TC Güls,

der Platzaufbau sowie die Saison Eröffnung 2021 werden aus aktuellem Anlass um eine Woche, auf den 10. und 11.04., verschoben.

Euer Vorstand

Das ist neu

Neue Vorgaben und Verhaltensregeln zur aktuellen Corona-Situation ab 02.11.2020!

Folgende Auszüge geben Auskunft über die neuen Vorgaben und Verhaltensregeln auf unserer Anlage:

Auszug aus : Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020

Teil 5

Sport und Freizeit

§ 10 Sport

(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Auszug aus:

Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Koblenz zur Anordnung von weiteren Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von Infektionen mit SARSCoV-2

10. Auf sämtlichen Sportanlagen herrscht ein generelles Alkoholverbot . Die Sportanlagen sind spätestens 30 Minuten nach Trainings- und Wettkampfabschluss zu verlassen . Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen ist untersagt .

Hiernach bleibt also festzuhalten:

→ Es darf nur Einzel gespielt werden, kein Doppel (wenn die Teilnehmer mehr als zwei Hausständen angehören)!

→ Die Umkleide- bzw. Duschräume dürfen nicht genutzt werden!

→ Es darf kein Alkohol auf der Anlage konsumiert werden!

→ Die Anlage muss spätestens 30 Minuten nach der sportlichen Betätigung verlassen werden!​

Koblenz-Güls, 01.11.2020

Der Vorstand TC Güls

Was auch weiterhin gilt

Bisherige Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Corona-Situation bestehen weiterhin!

Folgende bisherigen, vom Vorstand in seiner Sitzung am 28.07.2020 beschlossenen Maßnahmen besitzen auch entsprechend der aktuellen Vorgaben weiterhin Gültigkeit:

1. Nach wie vor muss der Mindestabstand zu anderen Clubmitgliedern und Spielern von mindestens 1,5 m durchgängig auf der Anlage eingehalten werden.

2. Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden! Der Clubraum darf ebenfalls nur einzeln und nur zur Entnahme von Getränken nach Eintrag in die Getränkeliste betreten werden. Bei besonderen Gelegenheiten ist ein Aufenthalt mit mehreren Personen im Clubraum nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand zwecks Absprache von Verhaltensregeln möglich.

Bei Nutzung dieser Räumlichkeit ist selbstverständlich ein Mund-Nasen- Schutz zu tragen ! Zudem müssen die bereitgestellten Desinfektionsmittel benutzt werden!

Die Küche darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand genutzt werden.

3. Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Maßnahmen kann der Vorstand ein Platzverbot erteilen. Bei mehrfachen Verstößen kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes nach Maßgabe §7 der Vereinssatzung beschließen. Im Übrigen ist für die Einhaltung der offiziellen, vom Land Rheinland-Pfalz oder der Stadt Koblenz herausgegebenen Corona-Verordnungen jeder selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein wird ausgeschlossen.

Koblenz-Güls, 01.11.2020

Der Vorstand TC Güls